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QUOTAS

1 Salmon a DAY
C&r max 3 times

 

2 salmon per WEEK

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4 salmon per SEASON

Max 1 above 80 cm

 

All salmon above 95cm are protected by GFF

Female salmon are protected from July 1th

Angelregeln 2022

"Die Fischereivorschriften wurden vom Vorstand der Gaula River Owners Association am 15. Mai 2022 auf der Grundlage der vom Repräsentantenrat der Gaula River Owners Association am 6. Dezember 2022 festgelegten Quote angenommen.

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Alle Angler müssen sich registrieren und die Gaula Card auf elveguiden.no kaufen, bevor das Angeln beginnt.

Es liegt in der Verantwortung des Vermieters/Kartenverkäufers, die Fischer über die örtlichen Fischereivorschriften zu informieren, sowie zu überprüfen, ob die Fischereigebühr und die Gaula Card bezahlt wurden und die Fischer im Besitz eines gültigen Desinfektionszertifikats sind. Jeder Fischer ist verpflichtet, sich mit den örtlichen Fischereivorschriften vertraut zu machen und diese zu befolgen.

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Der Eignerverband des Flusses Gaula hat eine Fischereiaufsichtsbehörde im Wasserlauf, die im Auftrag des Vereins die Einhaltung der Fischereivorschriften des Vereins überwacht. Das Fischereiinspektorat des Verbandes ist befugt, auf Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Fischereiordnung zu reagieren und diese anzuzeigen.

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Die Fischereiordnung gilt für Gaula mit Nebenflüssen in der Zeit vom 1. Juni bis 31. August.

Die Gaula River Owners Association erinnert jeden daran, dass alle Aktivitäten im und in der Nähe des Flusses auf eigene Gefahr erfolgen. Denken Sie daran, in der Natur rücksichtsvoll zu sein und keinen Müll zu hinterlassen.

Der Vorstand der Flusseigentümergemeinschaft behält sich das Recht vor, mögliche Verstöße gegen strafrechtliche Sanktionen oder gesetzliche Pflichten anzuzeigen, wenn der Vorstand hierüber Hinweise erhält.

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§1 Fangzeit für Lachs

Die Fangzeit für Lachs in Gaula mit Nebenflüssen ist vom 1. Juni bis 31. August.

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§2 Schutzgebiete und Fischereischutz  

Es ist verboten, von Brücken und Brückenbauwerken zu fischen. Es ist auch verboten, in Fischtreppen und Anlagen zu fischen, die das Fischen erleichtern sollen.

Schutz von weiblichen Lachsen. Ab dem 1. Juli sind weibliche Lachse geschützt und müssen sofort auf schonende Weise freigesetzt werden. Bei Zweifeln über das Geschlecht des Fisches sind die Fische sofort lebend auf schonende Weise freizusetzen.

Schutz der Meerforelle. Meerforelle und Bachforelle sind geschützt und müssen sofort schonend freigesetzt werden. Bei Zweifeln an der Art des Fisches sind die Fische sofort lebend schonend freizusetzen.

Schutz überwinternder Fische. Alle überwinternden Fische sind geschützt und müssen sofort schonend wieder ausgesetzt werden. Im Zweifelsfall sind die Fische sofort lebend schonend freizusetzen.

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§3 Zwischenwertung

Vor der Saison hat die Gaula River Owners Association zusammen mit dem County Governor vorab vereinbarte Maßnahmen entwickelt, die umgesetzt werden, wenn der Lachslauf dies rechtfertigt. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass genügend Laichfische vorhanden sind, um am Ende der Saison das Laichbestandsziel zu erreichen.

Laut Verordnung über die Fischerei auf anadrome Lachse in Fließgewässern §6 muss die Befischung reduziert (50-90 % Laichbestandszielerreichung) oder gestoppt werden, wenn die Auswertung zur Saisonmitte ergibt, dass das Laichbestandsziel für Lachse nicht erreicht wird (<50% Zielerreichung des Laichbestandes).

Mitte Juli 2023 wird das Managementteam den Status des Lachslaufs im Gaula-Wasserlauf bewerten. Diese Bewertung kann Auswirkungen auf Fangzeiten und/oder Fangquoten haben.

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§4 Quoten, Reglement, Mindestgröße und Catch-and-Release

Angelkarte, Gaula Card und Angelgebühr. Die Angelkarte ist persönlich und nicht auf andere übertragbar. Jeder über 18 Jahre muss die Angelgebühr entrichtet haben, um in Fließgewässern mit anadromen Fischen fischen zu dürfen. Im Gaula-Wasserlauf müssen alle Personen über 18 Jahren die Gaula-Karte kaufen, um im Wasserlauf zu fischen.

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Quoten

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Die Vorschriften besagen, dass maximal einer pro Tag, zwei pro Woche und vier pro Saison getötet werden dürfen. Es darf nur ein Lachs über 80 cm getötet werden. Die Quote gilt für jeden einzelnen Fischer und ist nicht übertragbar. Es liegt in der Verantwortung der Person, die den Fisch an den Haken nimmt, ihn von der Quote zu nehmen.

Die Tagesquote ist definiert als die Anzahl Lachse, die eine Person an einem Tag töten kann. Der Angeltag folgt dem auf dem Angelschein vermerkten Tag. Wenn die Tagesquote erreicht ist, muss das Fischen sofort eingestellt werden, bis der neue Fischtag beginnt.

Die wöchentliche Quote ist die Anzahl an Lachsen, die eine Person in einer Woche töten kann. Bei Nutzung einer Tageskarte gilt das Wochenkontingent ab dem ersten Tag und den folgenden sechs Tagen. Bei Wochenkarten wird die auf dem Fischereischein vermerkte Woche und das Datum Tag beachtet. Bei Saisonkarten folgt die Wochennummer. Wenn die wöchentliche Quote erreicht ist, muss das gesamte Fischen sofort eingestellt werden, bis die neue Fischwoche beginnt.

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Die Saisonquote ist die Anzahl an Lachsen, die eine Person während einer Saison töten kann. Wenn die Saisonquote erreicht ist, muss die gesamte Fischerei sofort eingestellt werden, bis die neue Saison beginnt.

Alle gezüchteten Lachse, rosa Lachse und Regenbogenforellen müssen getötet, registriert und mit einem Foto dokumentiert werdenstyret@gaulaelveierlag.no. Die Quotenregelung gilt nicht für getöteten Zuchtlachs, rosa Lachs oder Regenbogenforelle.

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Alle Lachse und Meerforellen unter 35 cm müssen lebend zurückgesetzt werden.

Das Freisetzen von Fischen muss sofort, schonend und gemäß den geltenden Richtlinien erfolgen. Siehe lakseelver.no und die norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Ausgesetzte Fische zählen nicht zur Quote, müssen aber als freigesetzt registriert/gemeldet werden.

Verletzte Fische, bei denen Zweifel bestehen, ob sie eine Freilassung überleben, müssen getötet, registriert und in die Tages-, Wochen- und Saisonquote aufgenommen werden. Wenn es sich um einen geschützten Fisch handelt, muss er vom Fischer als getötet registriert und an einer zugelassenen Abgabestelle der Gaula Elveierlag übergeben werden. Auch wenn der Fisch eingereicht wird, darf der einzelne Fischer unter keinen Umständen mehr Lachse töten, als in der Verordnung über die Fischerei auf anadrome Lachsfische in Fließgewässern festgelegt ist, was für 2023 bis zu 5 Lachse beträgt.

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Richtlinien für den Umgang und die Lieferung von Fisch durch den Fischer: Der angelandete Fisch muss so schnell wie möglich entblutet werden. Lassen Sie den Fisch nicht auf dem Boden liegen.

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Der direkte Kontakt mit dem Boden sollte möglichst vermieden werden.

Jeglicher direkter Umgang mit dem Fisch muss mit guter Handhygiene erfolgen.

Der Fisch wird in saubere Behälter gelegt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind, und der Fisch wird transportiert und sofort an die Annahmestation geliefert.

Ist ein sofortiger Transport zur Annahmestelle nicht möglich, müssen die Fische vorübergehend gekühlt/gefroren werden. Der Kältespeicherbedarf beträgt maximal 4°C.

Die Gefrierlagerung muss bei -18 °C oder kälter erfolgen.

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§5 Ausrüstung und Fangmethoden

Für den Fang von anadromen Salmoniden ist nur eine Angelrute erlaubt. Es darf nur eine Ausrüstung pro Person, eine Schnur pro Ausrüstung und ein Köder pro Schnur verwendet werden. Die Ausrüstung darf während des Angelns nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

Als Köder dürfen nur Naturköder (dh biologische Köder, zB Regenwürmer), Kunstköder, Spinner, Fliegen und Wobbler mit maximal einem Drilling verwendet werden. Das Fischen mit Garnelen oder künstlichen Ködern (dh technisch hergestellte Köder wie Gulp) ist verboten.

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§6 Fangmeldung

Jeder Angler ist verpflichtet, alle Fänge von Lachs, Meerforelle, Bachforelle, Regenbogenforelle, Seesaibling, Zuchtlachs und rosa Lachs so schnell wie möglich und spätestens 12 Stunden nach dem Fang über elveguiden.no an Gaula Elveierlag zu melden. Dies gilt auch für ausgesetzte Fische. Das gesamte Winterfischen auf Lachs ist als Winterfischen zu melden. Alle Zuchtfische sind als Zuchtfische zu registrieren. Alle rosa Lachse werden als rosa Lachse registriert.

Der Fangbericht muss mindestens Folgendes enthalten: Datum, Fanggebiet, Art, Gewicht, Geschlecht, Länge, vollständiger Name des Anglers, Telefonnummer, verwendete Ausrüstung und ob der Fisch getötet oder freigelassen wurde. Der Angler bürgt persönlich dafür, dass der Fang mit korrekten Angaben gemeldet wurde. Falsche oder unvollständige Meldungen gelten als Verstoß gegen die Fischereiregeln. Alle Fanginformationen werden auf der Website des Wasserlaufs/elveguiden.no veröffentlicht. Gaula Elveierlag behält sich das Recht vor, Bilder weiter zu verwenden.

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Der Angler ist verpflichtet, Schuppenproben von allen getöteten Lachsen zu entnehmen und einzureichen. Die Waage wird in einen Waagenumschlag gesteckt, wo alle geforderten Angaben eingetragen werden müssen. Indem Sie eine Mobiltelefonnummer auf den Umschlag der Waage schreiben, stimmen Sie zu, vom Veterinärinstitut eine SMS mit der Antwort auf Ihre Waagenprobe zu erhalten. Die Telefonnummer wird für keinen anderen Zweck verwendet und am Ende der Projektsaison gelöscht.

Die Waagenhülle muss innerhalb von zwei Tagen bei einer zugelassenen Sammelstelle in Gauldalen abgegeben werden.

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§7 Desinfektion von Fanggeräten und anderen Fanggeräten

Alle Angelausrüstungen und sonstigen Ausrüstungen (z. B. Boote, Netze, Wathosen usw.), die in der laufenden Saison in anderen Wasserläufen verwendet wurden, müssen in einer zugelassenen Desinfektionsstation in Gauldalen desinfiziert werden, bevor sie im Gaula-Wasserlauf verwendet werden. Eine Desinfektionsbescheinigung muss beim Kauf/Miete von Fanggeräten und bei Kontrollen durch die Aufsicht des Leitungsteams vorgelegt werden, wenn Sie in anderen Gewässern gefischt haben.

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§8 Leichtes Angeln und andere Ausnahmen für besondere Umstände

Wenn der Wasserdurchfluss am Pegel Gaulfossen 20 m3 oder weniger beträgt, ist im Fluss Gaula und seinen Nebenflüssen Fora und Bua nur leichtes Fischen erlaubt. Die Beschränkung des leichten Angelns endet, wenn der Wasserdurchfluss auf 25 m3 oder mehr ansteigt.

Leichtfischen ist definiert als Fischen mit: a) einer Fliege, bei der eine schwimmende Pose oder schwimmende Fliegenschnur das Wurfgewicht darstellt, b) Köder mit oder ohne Pose. Sinker sind verboten.

Die Regelung für leichtes Fischen gilt nicht unterhalb des Hochwasserpegels an der Mündung des Varmbubekken (Hølbekken) in Melhus.

Wenn der Wasserdurchfluss am Pegel der Hugdal-Brücke 8 m3 oder weniger beträgt, ist für den Nebenfluss Sokna nur leichtes Fischen erlaubt. Wenn der Wasserdurchfluss 4 m3 oder weniger beträgt, wird der Fischfang in Sokna eingestellt.

Im Falle anderer unvorhergesehener Ereignisse, die erhebliche Auswirkungen auf den Bestand haben können, kann der Verband den gesamten oder Teile des Wasserlaufs für den Fischfang sperren oder Änderungen bei den zulässigen Geräten und Fangmethoden einführen. Die Entscheidung des Vorstands über Maßnahmen wird bekannt gegeben. Jeder Fischer ist verpflichtet, sich über Regeländerungen oder besondere Maßnahmen im Wasserlauf auf dem Laufenden zu halten.

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§9 Verhalten im Fluss

Üben Sie mobiles Fischen. Beginnen Sie stromaufwärts von Fischern im Takt.

Behandeln Sie alle Fische im Hinblick auf die Möglichkeit der Freilassung.

Nehmen Sie Rücksicht auf andere Fischer.

Regelverstöße dem Inspektor oder der Gaula Elveierlag melden.

Verlassen Sie den Angelplatz so, wie Sie ihn vorfinden möchten.

Alle Reisen auf eigene Gefahr.

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§10: Verstoß gegen Angelregeln

Ein Verstoß gegen diese Fischereiregeln kann zu Geldstrafen, Ausschluss und/oder Ausschluss führen. Bei besonderen Ereignissen und schwerwiegenden Verstößen gegen die Angelordnung des Vereins kann die Gaula Elveierlag strengere Sanktionen als die hier genannten verhängen. In Ausnahmefällen mit mildernden Umständen kann der Vorstand des Elveierlag mildere Sanktionen als die in dieser Bestimmung festgelegten verhängen.

Bei Verstößen gegen die Angelordnung des Vereins gelten folgende Sanktionen (gilt pro Vorfall und pro Fischer):

Angeln ohne Angelschein oder Gaulakort: 4000 NOK und Ausschluss für den Rest der Saison.

Quotenüberschreitung: 8000 NOK und Ausschluss für bis zu 2 Jahre.

Mustervorlage für fehlende Skala: 1500 NOK.

Andere Verstöße gegen diese Angelregeln: 4000 NOK.

Die Mittäterschaft bei Verstößen wird Verstößen nach dieser Vorschrift gleichgestellt. Das Fischen während Zeiten, in denen der Wasserlauf vorübergehend gesperrt ist, oder das Fischen in Sperrgebieten gilt als Quotenüberschreitung.

 

§11: Abnahme durch Fischer

Beim Angeln, Kauf eines Gaulakorts, Fischereischeins oder Verpachtung von Fischereirechten werden die Regeln und Folgereaktionen bei Verstößen akzeptiert. Beim Angeln, beim Kauf eines Gaulakorts, einer Angellizenz oder bei der Verpachtung von Fischereirechten wird akzeptiert, dass Verstöße gegen die Fischereiregeln vom Fischereiinspektor verfolgt und/oder vom Vorstand der Gaula Elveierlag behandelt werden und dass der Verein bei Bedarf relevanten Rechteinhabern und/oder Verkäufern von Fanglizenzen relevante Informationen über Verstöße gegen Fischereivorschriften zur Verfügung stellen.

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Im Streitfall wird der Fall vor das Bezirksgericht Trøndelag gebracht.

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